Schiedsstelle der Einheitsgemeinde
Bördeland |
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Die Schiedsstelle der Einheitsgemeinde
Bördeland mit den Ortsteilen Biere, Eggersdorf, Eickendorf,
Großmühlingen, Kleinmühlingen, Welsleben und Zens hat ihren Sitz
in der
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Gemeinde Bördeland
OT Biere, Magdeburger Str. 3
39221 Bördeland |
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Zuständiges Amt: |
Ordnungsamt |
Amtsleiter: |
Herr Andreas Pluntke |
Telefon: |
039297-26111 |
E-Mail: |
pluntke@gem-boerdeland.de |
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In der Einheitsgemeinde Bördeland besteht
eine für alle o.g. Ortsteile zuständige Schiedsstelle, die im
vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren tätig wird.
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Die Schiedsstelle setzt sich zusammen aus: |
- Herr Thomas Schwenke - Vorsitzender
- Herr Ingo Hesse - Schiedsmann
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Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der
Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
(vermögensrechtliche Ansprüche sowie nichtvermögensrechtliche
Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre §13 des
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt) sowie der Schlichtung von Strafsachen (§35
dieses Gesetzes).
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in diesem Sinne sind
Streitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung von den ordentlichen Gerichten nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden würden.
Rechtsstreitigkeiten über Zahlungsansprüche sind z.B. Ansprüche
auf Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Wahrung
nachbarrechtlicher Belange.
In Strafsachen besitzt die Schiedsstelle eine doppelte Funktion.
Zum einen nimmt sie die Aufgabe einer Vergleichsbehörde nach
§380 Abs. 1 Strafprozessordnung wahr und zum anderen wird sie
zusätzlich bei geringfügig anzusehenden Vergehen tätig, die der
Staatsanwalt ihr im Rahmen einer Verweisung übergibt.
Soll ein Antrag auf Schlichtung bei der Schiedsstelle gestellt
werden, ist immer die Schiedsstelle des Antragsgegners
zuständig. Anträge können schriftlich an die Schiedsstelle
gerichtet oder zu den Beratungsstunden
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- jeden 1. Dienstag im Monat von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr
in den Räumen Magdeburger Str. 3, OT Biere
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abgegeben werden. |
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