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Bürgerservice - Was erledige ich wo?
 

Fragen Sie sich welche Behörde, welches Amt, welcher Sachbearbeiter für ihr Anliegen zuständig ist? Bei der großen Anzahl von öffentlichen Aufgaben ist für den Bürger schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Der unten stehende Zuständigkeitsfinder soll Ihnen dabei helfen, Ihre Fragen zu klären.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie mit Hilfe der Anfangsbuchstaben oder aus den in der rechten Spalte aufgeführten Leistungskomplexen ihr Anliegen aus oder geben Sie es in das freie Eingabefeld ein.
  2. Geben Sie in das untere Eingabefeld "Ort eingeben" den von Ihnen gewünschten Ort ein, welcher sich im Salzlandkreis befinden muss.
  3. Klicken Sie auf "Suchen". Im unteren Textfeld sehen Sie dann die zuständige Behörde inkl. Kontakt- und Servicedaten. (Hinweis: Die Beschreibungen zu den einzelnen Leistungen werden vom Land formuliert.)


Neben dem Bürgerservice haben Sie auch die Möglichkeit, den einheitlichen Ansprechpartner des Landesverwaltungsamt zu kontaktieren.
Bitte benutzen Sie hierfür folgenden Link -->

Auf dieser Seite können Sie unter "Online Service" die Zuständigkeiten für die gesuchten Leistungen auch von anderen Landkreisen aufrufen. Geben Sie hier den von Ihnen gewünschten Ort ein.


Was ist der "Einheitliche Ansprechpartner"?
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) koordiniert auf Wunsch sämtliche Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Als "Lotse" und "Verfahrensmittler" nimmt er Ihnen zeitaufwendige Behördengänge ab und sorgt dafür, dass Sie alle für Ihre Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen zügig und aus einer Hand erhalten. Er informiert, berät, nimmt Anträge entgegen und wickelt die gesamte Verfahrenskorrespondenz zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen ab.

Wie und wo können Sie den EA erreichen?
Elektronisch erreichen Sie den EA auf diesem Portal. Klicken Sie auf "Ihr Vorhaben", um weitere Informationen zu erhalten. Beim EA stehen Ihnen unsere Verfahrensmanager für nähere Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen Ihres Vorhabens zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren persönlichen Verfahrensmanager unter den oben stehenden Kontaktdaten.


 
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Gemeinde Bördeland - OT Biere - Magdeburger Straße 3 - 39221 Bördeland - Tel.: 03 92 97 / 260, Fax: 03 92 97 / 26113,
E-Mail: buergerbuero[at]gem-boerdeland.de